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Alarmanlagen

Alarmanlagen

Alarmanlagen dienen dem Objekt- und Personenschutz. Sie haben abschreckende Wirkung, um die Zeit von Einbrechern während eines Einbruchs wesentlich zu verkürzen oder den Einbruch gar ganz zu verhindern. Allein der Einsatz von Sirenen am Objekt kann bewirken, dass Einbrecher in die Flucht geschlagen werden. Möglichkeiten der Überwachung: • Außenhautsicherung • Raumüberwachung • Verschlussüberwachung • Rauchmelder / Handfeuermelder • Außenbereiche / Freiflächen • Einzelobjektüberwachung (z. B. Tresor / Bild) • Notruf Bei allen genannten Überwachungsmöglichkeiten sind die entsprechenden Komponenten der Alarmanlage mit der Zentrale (dem Herzstück) verbunden. Von der Zentrale wird die festgelegte Alarmierung eingeleitet.
Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen speziell für vorbeugenden Brandschutz konzipiert. Feuerauslösungen werden von speziellen Brandmeldern erkannt, von einer Brandmeldezentrale ausgewertet und dann verschiedene vorprogrammierte Reaktionen ausgelöst. Alarmreaktionen können sein: - Örtliche Alarmierung zur Evakuierung - Weiterleitung über eine Leitstelle zur Feuerwehr oder andere hilfeleistende Stellen - Ansteuerung von Aufzügen - Ansteuerung von Rauchabzugssystemen - Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage - Schließen von Rauchschutztüren Zum Detektieren von Brandereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Brandmeldeanlagen werden meistens in besonders gefährdeten Objekten eingesetzt, wie z.B. Flughäfen, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenpflegeheime Krankenhäusern aber auch im privaten Bereich. Die Einbau einer Brandmeldeanlage kann auch bauordnungsrechtlich gefordert werden. Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch müssen die erforderlichen Anlagenteile den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. In vielen Bundesländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In manchen Bundesländern sind sie bereits Pflicht. Diese einzelnen Rauchmelder mit integrierten Alarmgeber (nach DIN 14676) bestehen aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit Sie werden als Einzelkomponenten angeboten, können aber falls erforderlich auch funktechnisch miteinander verbunden sein. Dadurch ist auch eine flächendeckendere Alarmierung möglich. Der Vorteil einer Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand frühzeitig erkannt wird und notwendige Maßnahmen sofort eingeleitet werden können, auch wenn sich zur Zeit niemand in den entsprechenden Objekten oder Gebäuden aufhält. Die Verkabelung der Brandmelder in Anlagen nach heutigen Technikstand erfolgt in der Regel ringförmig über ein internes Bussystem von Melder zu Melder. Dieses interne Ringbussystem wird redundant beidseitig von der Brandmeldeanlage abgefragt und somit der entsprechende Zustand der Melder mit den vorprogrammierten Werten verglichen. Das Ringbussystem hat den Vorteil, dass ein Teilstück eines Ringes im Falle eines Feuers ausfallen kann, ohne die Funktion der Brandmeldeanlage zu beeinflussen. Wird ein Alarm ausgelöst, so zeigt die Brandmeldeanlage die ausgelöste Meldernummer inklusive Meldertext auf einem Display oder auf einem Feuerwehranzeigetableau an. Diese Kombination aus Meldernummer und Meldertext kennzeichnet die entsprechende Örtlichkeit und über einen entsprechenden Lageplan bzw. Feuerwehrlaufkarte wird der Weg zum Melder ersichtlich. Für spezielle Einsatzgebiete (z B. Labore, Aufzugsschächte oder nicht revidierbare Zwischendecken) werden alternativ auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein spezielles Rohrsystem, von verschiedenen Ansaugstellen, Luft zu einer zentralen Detektoreinheit geleitet und dort ausgewertet. Eine Brandmeldeanlage (BMA) wird meist über ein digitales Übertragungsgerät per Wählverbindung oder Standleitung auf eine Leitstelle (Bosch, Siemens) oder auf einen privaten Wachdienst ohne Zeitverzögerung aufgeschaltet. Im November 2003 ist die aktuelle DIN 14675 über Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten dürfen nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführen, die gemäß